Hier sind die letzten Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv".
Oktober 2024
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Mitteilungen
Liebe Gartenfreunde,
die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.
Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden
Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!
Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.
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März 2024
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
(gültig seit März 2024)
Ganzjährig :
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Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den Vorstand.
Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich. Jetzt lesen
Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen
Keine Anwesenheitspflicht der Pächter. Es wird jedoch um breite Unterstützung der Wasserwarte gebeten.
Zum Anstellen (Frühjahr)
Sollte es beim Anstellen des Wassers zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.
Zum Ablesen / Wasserabstellen (Herbst)
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„Verträge sind einzuhalten“.
Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen
Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope
Transportable Schwimmbecken sind zulässig. Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.
Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.
Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.
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