Infos aus dem Vorstand

Aktuelles







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Hier sind die letzten Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv". 

Oktober  2024



  • Vorstandsinfo vom 12.10.2024

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


  1. Wasser
    Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass am
    Samstag, den 26.10. ab 9:00 Uhr die Wasseruhren abgelesen werden. Bitte sorgt dafür, dass die Wasserwarte ungehinderten Zugang haben. Es ist ebenfalls möglich, den aktuellen Zählerstand per Handyfoto an Frank oder Benny zu schicken. Danach wird dann auch das Wasser abgestellt.
  2. Container
    Ebenfalls am 26.10. stehen ab 9:00 Uhr zwei Container bereit, um Euren Baum- und Strauchschnitt aufzunehmen. Nur Bioabfälle dürfen auf diese Art entsorgt werden! Keine Wurzeln oder Baumstämme.
  3. Bitte abbauen!
    Bis zum 31.10. sind laut Gartenordnung die
    Trampoline, Swimming Pools und Pavillons abzubauen.
  4. Protokolle Dichtigkeitsprüfung
    Die Mehrzahl der Gartenfreunde hat die Protokolle der im April/Mai durchgeführten Dichtigkeitsprüfung der Abwassergruben noch immer nicht abgegeben!
    Bitte umgehend nachholen und bei Uwe oder Rainer abgeben bzw. in den Briefkasten am Vereinsheim werfen.
  5. Bitte vormerken: 21.03.2025
    Die nächste Mitgliederversammlung findet am 21. März 2025 erneut in der Sportgaststätte „Rote Wiese“ statt. Dazu erhaltet Ihr fristgemäß die Einladung mit allen notwendigen Informationen.
  6. Unterstützung für den Verein gesucht:
    - Nach wie vor suchen wir einen Fäkalienwart.
    - Neu ist: Wir suchen eine/n Verantwortliche/n für die Gemeinschaftsarbeit 2025. Dabei geht es nicht um die Organisation oder Einteilung, sondern um die konkrete Aufteilung an den Arbeitstagen. Wenn sich zwei Gartenfreunde/innen für diese Aufgabe finden, wäre das natürlich eine weitere Erleichterung. Meldungen bitte an Uwe Hennig (
    Kontakt siehe Liste Ansprechpartner im Verein)

Diese Info am PDF anzeigen

Mitteilungen



  • Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler  / Juni 2024

Liebe Gartenfreunde,

die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.

Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden

Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!

Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.


***

März 2024

  • Beschlüsse der  Mitgliederversammlung 2024
    vom 22.03.2024 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2024:

    BESCHLÜSSE lesen
     
  • Hinweise der Mitgliederversammlungen
    Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2024   

     
    HINWEISE lesen





Allgemeine Informationen

Details zum Brennverbot als Download


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.




  • Ruhezeiten

(gültig seit März 2024)

Ganzjährig :

  • Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
  • Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
    In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt.
  • Sonn- und Feiertage ganztägig

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  • Verleih von Kaninchenfallen

Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den  Vorstand.

  • Grundlegendes zur Mitgliederversammlung

Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich.  Jetzt lesen






Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen

Keine Anwesenheitspflicht der Pächter. Es wird jedoch um breite Unterstützung der Wasserwarte gebeten.

Zum Anstellen (Frühjahr)

  • Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!

Sollte es beim Anstellen des Wassers  zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.

Zum Ablesen / Wasserabstellen (Herbst)

  • Wasserschächte sind freizuräumen.
  • Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
  • Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
  • Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
  • Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe  Startseite/ Ansprechpartner im Verein)


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 „Verträge sind einzuhalten“.

Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen

Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope

Transportable Schwimmbecken sind zulässig.  Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.


Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.

Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.

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