Infos aus dem Vorstand

Hinweise


KGV Asseblick Satzung   



Aktuelles zum  Canabisgesetz 


Aktuell



  • Terminvorschau 2026:
    Mitgliederversammlung 20. März 2026,
    18:30 Uhr „Rote Wiese“
  • Fotos vom Sommerfest 2025
    findet ihr in der Galerie
  • Wir haben einen Garten frei!
    Kontakt: 0178 8456409



Save the Date  ... 

Und sonst so ?

Flohmarktschätze 
Hier könnt ihr stöbern...
 oder selbst inserieren! 

Hier sind die aktuellen Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv". 

Herzlichen Glückwunsch!

Unser Verein hat im Sommer 2025 am Landeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ teilgenommen.

Das Ergebnis: Wir haben Platz 2 belegt!  (siehe Foto oben)
Die Plakette hängt am Vereinsheim. Hinzu kam auch noch ein kleines Preisgeld. 

Dazu allen Gartenfreundinnen und –freunden herzlichen Glückwunsch und ein großes Dankeschön für Eure Arbeit und Eure Mühen in den Gärten.


***


Informationen aus dem Vorstand vom 13.12.2025


Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,


1. Bitte vormerken:
Mitgliederversammlung des Vereins „Asseblick“:
20. März 2026, 18:30 Uhr in der „Roten Wiese“. Die Einladungen gehen fristgerecht Ende Januar an alle Mitglieder.
Termin zum Einreichen von Anträgen: 02. Januar 2026
(beim Vorstand)


2. Info Obstbaumschnitt
Wir werden auch im kommenden Jahr eine Veranstaltung zum fachgerechten Obstbaumschnitt durchführen. Das wird an einem frostfreien Samstag im Februar stattfinden. Wir informieren dazu rechtzeitig.


3. Aufbaulehrgänge für Fachberater und Wertermittler
Der Landesvorstand bietet auch 2026 wieder Aufbaulehrgänge für Fachberater und Wertermittler an. Wir sind sehr daran interessiert, weitere Gartenfreundinnen und Gartenfreunde dafür zu gewinnen.

Fachberater-Aufbaulehrgang: 31.01. 2026 Beginn,

weitere Termine: 14.02., 28.02., 14.03. und 18.04. 2026


Wertermittler-Aufbaulehrgang: 07.02. Beginn.,
weitere Termine: 21.02., 07.03., 28.03. und 11.04. 4.


4. Bitte informieren

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass alle Vereinsmitglieder die Pflicht haben, sich regelmäßig selbstständig über die Belange im Verein zu informieren. Wir schicken regelmäßig Vorstandsinfos per e-mail, die auch auf unserer Homepage nachzulesen sind bzw. in 5 Schaukästen aushängen.


5. Zum Abschluss:
Allen Gartenfreundinnen und –freunden wünschen wir ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2026. Bleibt gesund und bewahrt Euch die Freude am Gärtnern.


Der Vorstand
Vorstandsinfo vom 13.12. als PDF


***



Gut zu wissen ....



***

  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2025 
    vom 21.03.2025 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2025:

    BESCHLÜSSE lesen
     
  • Hinweise der Mitgliederversammlungen 
    Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2025   

     
    HINWEISE lesen


***

Lesetipps aus "Der Fachberater" 

- Beitrag zur "Drittelnutzung"

- Rechtliche Hinweise zur Gartenübergabe 

- Kündigung wegen fehlender kleingärtnerischer Nutzung


  • Grundlegendes zur Mitgliederversammlung

Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich.  Jetzt lesen



***

  • Bau und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben in Kleingärten:  Dokument lesen

Das Schreiben des Landesverbandes betrifft den Rückbau einiger Sammelgruben (Fäkalienanlagen)


  • Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler 

Die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.

Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden

Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!

Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.



***

  • Verleih von Kaninchenfallen

Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den  Vorstand.



***






Allgemeine Informationen


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.




Silence is golden ...

  • Ruhezeiten

(gültig seit März 2024)

Ganzjährig :

  • Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
  • Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
    In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt.
  • Sonn- und Feiertage: ganztägig Ruhezeit

                                                                                              ************************************************


Alle Jahre wieder ...


Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen

Vorab:
Keine Anwesenheitspflicht für Pächter.
Es wird jedoch um breite Unterstützung für die  Wasserwarte gebeten.

Zum Anstellen (Frühjahr)

  • Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!

Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auch auf dieser Website einsehbar.
Sollte es beim Anstellen des Wassers  zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.

Zum Ablesen / Wasserabstellen  (Herbst)

  • Wasserschächte sind freizuräumen.
  • Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
  • Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
  • Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
  • Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe  Startseite/ Ansprechpartner im Verein)


                              ************************************************

 „Verträge sind einzuhalten“.

Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen

Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope

Transportable Schwimmbecken sind zulässig.  Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.


Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.

Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.

                                                                                              *************************************************