Infos aus dem Vorstand

Aktuelles


  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 20. April  - Infos siehe unten


  • Jungpflanzentauschbörse  am 27./28.  April - Infos  siehe unten

  • KGV Asseblick Satzung   Satzung



Jungpflanzentauschbörse am 27. und 28. April 
jeweils von 13 Uhr bis 17 Uhr auf dem Bohlweg vor den Schlossarkaden.

An diesen beiden Tagen veranstaltet das Klimanetzwerk Braunschweig die  Aktion “Stadt für Menschen statt für Autos”. Der östliche Teil des Bohlwegs vor den Schlossarkaden ist an den Nachmittagen des 27. und 28. April für Autos gesperrt und gehört allen Menschen, die eine  klimagerechte Verkehrswende einfordern.
Hinweise:
Bitte beschriften Sie Pflanzen und Saatgut.
Bitte kein Hybrid/F1 Saatgut anbieten.
Es handelt sich um eine nicht-kommerzielle Veranstaltung. Wir tauschen nicht gegen Geld, sondern nur gegen Freude.


Hier sind die letzten Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv". 

April 2024



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Einladung:
Außerordentliche Mitgliederversammlung


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

da der Bezirksvorstand der Kleingärtner den Antrag 8 unserer MV für ungültig erklärt hat, schlagen wir Euch vor, entsprechend der Bitte einer Reihe von Gartenfreunden, nur zu diesem Antrag eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen.

Termin: 20. April, 16: 00 Uhr am Vereinsheim

Tagesordnung:

1.) Abstimmung zum Antrag "Wechsel des Stromanbieters"

2.) Informationen zum Vereinsjubiläum

3.) Erläuterung zum komplizierten Verfahren des Wasseranstellens.

Das alles kann sehr zügig abgehandelt werden.

Da wir den günstigeren Stromanbieter noch in dieser Gartensaison wechseln wollen, bitten wir sehr um Eure Teilnahme.


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März 2024

  • Beschlüsse der  Mitgliederversammlung 2024
    vom 22.03.2024 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2024:

    BESCHLÜSSE lesen 
  • Hinweise der Mitgliederversammlungen
    Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2024   

     
    HINWEISE lesen


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Vorstandsinfo 25.03.2024

  • Sommerfest

Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung  für das Essen und Straßenbahnfahrt am Samstag, 08.06.2024. Das ist möglich durch Eintragung in unsere Teilnahmelisten an folgenden Tagen:

11.05.2024 um 11:00 Uhr – 12:00 Uhr am Vereinsheim

16.05.2024 um 11:00 Uhr – 12:00 Uhr am Vereinsheim

Eine Anzahlung für mitgebrachte Gäste in Höhe p.P. 10,00 € ist vor Ort zu entrichten.



 



Infos zu Dichtigkeitsprüfung  2024


  • Dichtigkeitsprüfung 2024

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

die meisten von Euch haben von der Stadt Braunschweig einen Brief wegen der anstehenden Dichtigkeitsprüfung der Abwassergruben erhalten. Um Kosten zu sparen haben wir uns entschieden, die Aktion vom Vorstand aus zu organisieren. ...

Vollständige Info als PDF anzeigen


15.03.2024

Freundliche Erinnerung ...

Liebe Gartenfreunde,

zur Planung der Dichtigkeitsprüfung: Wir haben mit der Stadt BS SE (günstigster Anbieter) 5 Termine organisiert: 18.04. / 24.04. /25.04. /16.05 und 23.05.2024


  • Solltet ihr an den o.g. Terminen verhindert sein, organisiert bitte eine Vertretung .


  • Alle Pächter mit einer Grube sollen bitte umgehend dem 2. Vorsitzen Uwe Hennig per e-Mail den Nachweis der Dichtigkeit zukommen lassen.  Adresse:  hennigu3@gmail.com





Neue Ruhezeiten

Auf der Jahreshauptversammlung im März 2024 wurde folgende Ruhezeiten beschlossen:
Ganzjährig

  • Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
  • Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
    In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
    ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt.
  • Sonn- und Feiertage ganztägig


Allgemeine Informationen

Details zum Brennverbot als Download


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.



Ruhezeiten

(gültig seit März 2024)

Ganzjährig

  • Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
  • Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
    In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt.
  • Sonn- und Feiertage ganztägig

                                                                                              ************************************************

  • Verleih von Kaninchenfallen

Der Verein verfügt über Kaninchenfallen  (die Tiere werden lebend gefangen). Bei Interesse wendet Euch bitte an den  Vorstand.

  • Grundlegendes zur Mitgliederversammlung

Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich.  Jetzt lesen




Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen

Keine Anwesenheitspflicht der Pächter. Es wird jedoch um breite Unterstützung der Wasserwarte gebeten.

Anstellen (Frühjahr)

  • Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!

Sollte es beim Anstellen des Wassers  zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.

 Ablesen / Wasserabstellen:

  • Wasserschächte sind freizuräumen.
  • Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
  • Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
  • Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
  • Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe  Startseite/ Ansprechpartner im Verein)


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 „Verträge sind einzuhalten“.

Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen

Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope

Transportable Schwimmbecken sind zulässig.  Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.


Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.

Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.

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