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Januar 2025



Information aus dem Vorstand 01 / 2025


Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

noch darf man für den Rest des Jahres die besten Wünsche aussprechen. Bleibt gesund, optimistisch und lebensfroh. Die Eröffnung des Gartensaison lässt nicht mehr lang auf sich warten und wir wollen Euch schon einmal die geplanten Termine mitteilen.

Im Überblick:

Obstbaumschnitt (mit Anmeldung)

- Am 01.03.2025 (wegen Wetterlage neuer Termin!)  wollen wir für alle Interessierten konkret am Beispiel vorführen, wie Obstbäume fachgerecht verschnitten werden. Dazu treffen wir uns 10:00 Uhr am Garten 41.

Es wird dazu Glühwein geben. Bitte bringt ein Gefäß mit und beachtet, dass das Wasser noch nicht angestellt ist!

Interessenten melden sich bitte vorab beim Vorstand.


Anstellen des Wassers

- Am 15.03. soll (wenn das Wetter nicht dagegenspricht), das Wasser angestellt werden. Wasserhähne vorher schließen !!!


Mitgliederversammlung

- Am Freitag, den 21.03. um 18:30 Uhr beginnt unsere Mitgliederversammlung ("Rote Wiese")

Dafür erhaltet Ihr die entsprechenden Einladungen. Wer einen Antrag an die MV stellen möchte, schickt den Antragstext bitte bis 13.02.  an Rainer Nagel. (Kontakt s. Startseite / Ansprechpartner im Verein)


Osterfeuer und weitere Termine ....

- Am 19.04.  findet unser traditionelles Osterfeuer statt

- Im Mai wollen wir gemeinsam mit den Kindern unseres Vereins das

Insektenhotel im Biotop einrichten.

- Der 1. Gartenrundgang ist für den 17.05. geplant.

- 14.06. Sommerfest mit Nationalitätenabend.

- 23.08. Zweiter Gartenrundgang

- Natürlich planen wir auch wieder ein Herbstfest.


Der Vorstand

Diese Infos als PDF anzeigen


Gut zu wissen ....



  • Lesetipps aus "Der Fachberater"

- Beitrag zur "Drittelnutzung"

- Rechtliche Hinweise zur Gartenübergabe 
-
Kündigung wegen fehlender kleingärtnerischer
 Nutzung

  • Grundlegendes zur Mitgliederversammlung

Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich.  Jetzt lesen


***

  • Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler 

Die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.

Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden

Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!

Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.


***

  • Verleih von Kaninchenfallen

Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den  Vorstand.


***

März 2024

  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2024 
    vom 22.03.2024 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2024:

    BESCHLÜSSE lesen
     
  • Hinweise der Mitgliederversammlungen 
    Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2024   

     
    HINWEISE lesen





Allgemeine Informationen

Details zum Brennverbot als Download


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.




Silence is golden ...

  • Ruhezeiten

(gültig seit März 2024)

Ganzjährig :

  • Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
  • Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
    In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt.
  • Sonn- und Feiertage ganztägig

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Alle Jahre wieder ...


Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen

Vorab:
Keine Anwesenheitspflicht für Pächter.
Es wird jedoch um breite Unterstützung für die  Wasserwarte gebeten.

Zum Anstellen (Frühjahr)

  • Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!

Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es beim Anstellen des Wassers  zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.

Zum Ablesen / Wasserabstellen  (Herbst)

  • Wasserschächte sind freizuräumen.
  • Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
  • Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
  • Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
  • Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe  Startseite/ Ansprechpartner im Verein)


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 „Verträge sind einzuhalten“.

Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen

Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope

Transportable Schwimmbecken sind zulässig.  Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.


Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.

Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.

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